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Weisung zum Betreuungsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen

Zur Information kann nachfolgend die Weisung zum Betreuungsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen eingesehen werden, die durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen herausegegeben wurde.

Erlass zum Betreuungsverbot

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