Die gymnasiale Oberstufe
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur gymnasialen Oberstufe unter den folgenden Schwerpunkten:
o "Was ist die gymnasiale Oberstufe!"
o Besonderheiten der gymnasialen Oberstufe am Antonianum
o "Doppeljahrgang" in der Oberstufe
o Haus Neuland
o Praktikum, Klassenpaten und Studienfahrten
o Entschuldigungspraxis bei Unterrichtsversäumnis
Was ist die gymnasiale Oberstufe?
Weitere wichtige Detailinformationen zur gymnasialen Oberstufe und zu ihrem persönlichen Bildungsgang erhalten die Schülerinnen und Schüler aus einer Broschüre des Schulministeriums, die ihnen im letzten Jahr der Sekundarstufe ausgehändigt wird sowie bei den zahlreichen Informations- und Beratungsveranstaltungen, die von den jeweiligen Jahrgangsstufenleitern und dem Oberstufenkoordinator durchgeführt werden."Die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen in NRW." (Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen)
Besonderheiten der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium Antonianum Geseke
|
Herr Schirp:
|
Oberstufenkoordinator
|
|
|
Frau Schetschok / Frau Zickfeld
|
Stufenleitung | (Abitur 2015) |
| Frau Steinmeyer / Herr Horstmann | Stufenleitung | (Abitur 2014) |
|
Herr Lödige / Herr Schirp
|
Stufenleitung
|
(Abitur 2013)
|
|
Frau Schäfers / Herr Caase
|
Stufenleitung
|
(Abitur 2013)
|
|
Frau Schetschok / Frau Zickfeld
|
Stufenleitung
|
(Abitur 2012)
|
Jeder, der Unterrichtsstunden, Klausuren oder andere schulische Veranstaltungen aus irgendeinem Grund versäumt, muss sich bei seinen Fachlehrern schriftlich entschuldigen. Das gilt auch für von der Schule zu verantwortende Fehlstunden, wie Klausurtermine, Kursveranstaltungen, Sportveranstaltungen,….
Die Fachlehrer zeichnen chronologisch ab. Entsprechende Formulare liegen im Sekretariat aus bzw. haben die Beratungslehrer. Die Vorlage der Entschuldigung geschieht in der 1. Fachlehrerstunde nach Wiedergenesung/Fehlen – im LK spätestens nach 7 Tagen, im GK spätestens nach 10 Tagen. Fehlstunden, entschuldigt und unentschuldigt, erscheinen auf dem Zeugnis.
Bei minderjährigen Schülern ist die Unterschrift eines Elternteils auf dem Entschuldigungszettel vorzulegen.
Schulische Veranstaltungen haben stets Vorrang. Arzttermine sind auf den Nachmittag (unterrichtsfreie Zeit) zu legen. Fahrprüfungen usw. sind so zu legen, dass dadurch Klausurtermine nicht berührt werden.
Vorher bekannte Abwesenheitstermine, die nicht verlegt werden können, müssen frühzeitig dem Beratungslehrer mitgeteilt werden, damit angesetzte Termine und Planungen darauf abgestimmt werden können.
Kollisionen mit Klausurterminen müssen zusätzlich mit Herrn Schirp abgesprochen werden.
Krankheiten, die unmittelbar vor Klausuren beginnen, sind sofort – vor Klausurbeginn – telefonisch der Schule mitzuteilen.
Nur dann besteht ein Anspruch auf einen Nachschreibtermin. Andernfalls wird die Klausur mit der Note ungenügend bewertet.
Häufiges Fehlen wird von den Fachlehrern an die Beratungslehrer weitergegeben.
Auf Grund der Allgemeinen Schulordnung kann die Schule einen Schüler bei häufigem unentschuldigtem Fehlen entlassen.
Fehlt ein Schüler mehr als 20 Tage unentschuldigt hintereinander, so endet am 21. Tag des Fehlens das Schulverhältnis. Der Schüler erhält dann automatisch ein Abgangszeugnis.


