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Die gymnasiale Oberstufe

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur gymnasialen Oberstufe unter den folgenden Schwerpunkten:

o   "Was ist die gymnasiale Oberstufe!"
o   Besonderheiten der gymnasialen Oberstufe am Antonianum
o   "Doppeljahrgang" in der Oberstufe
o   Haus Neuland
o   Praktikum, Klassenpaten und Studienfahrten

o   Entschuldigungspraxis bei Unterrichtsversäumnis


Was ist die gymnasiale Oberstufe?

Im Bereich der allgemeinbildenden Schulen setzt die gymnasiale Oberstufe den Bildungsgang der Sekundarstufe I des Gymnasiums (Klassen 5 bis 9 (G8) bzw. 10 (G9)) fort und sie schließt mit der Abiturprüfung ab.
 
Die gymnasiale Oberstufe besteht aus der einjährigen Einführungsphase (Eph) und der zweijährigen Qualifikationsphase (Q1 und Q2). Im achtjährigen Bildungsgang (G8) umfasst die Einführungsphase die Jahrgangsstufe 10 und die Qualifikationsphase die Jahrgangstufen 11 und 12, im neunjährigen Bildungsgang (G9) sind es entsprechend die Jahrgangsstufe 11 (Eph) sowie die Jahrgangsstufen 12 und 13 (Q1 und Q2).
 
In der Einführungsphase werden die Schülerinnen und Schüler mit den inhaltlichen und methodischen Anforderungen der gymnasialen Oberstufe vertraut gemacht. Die Qualifikationsphase baut darauf auf und bereitet systematisch auf die Abiturprüfung vor. Leistungsbewertungen in dieser Phase gehen in das Abiturzeugnis ein. Die Abiturprüfung findet am Ende des zweiten Jahres der Qualifikationsphase (Q2) statt.
 
Mit dem Eintritt in die gymnasiale Oberstufe können die Schülerinnen und Schüler über ihren Bildungsgang stärker selbst mitbestimmen. Der bisherige Klassenverband wird durch ein Kurssystem ersetzt, in dem die Formen selbständigen Arbeitens und Lernens mehr und mehr an Bedeutung gewinnen. Durch ein ausgewogenes Verhältnis von obligatorischen Fächern und individuellen Schwerpunktsetzungen werden eine gute Allgemeinbildung und die allgemeine Studierfähigkeit sichergestellt.
 
 
 
Weitere Informationen
 
Weitere wichtige Detailinformationen zur gymnasialen Oberstufe und zu ihrem persönlichen Bildungsgang erhalten die Schülerinnen und Schüler aus einer Broschüre des Schulministeriums, die ihnen im letzten Jahr der Sekundarstufe ausgehändigt wird sowie bei den zahlreichen Informations- und Beratungsveranstaltungen, die von den jeweiligen Jahrgangsstufenleitern und dem Oberstufenkoordinator durchgeführt werden.
 
Die oben erwähnte Broschüre kann unter folgendem Link eingesehen werden:

"Die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen in NRW."
(Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen)

 

Besonderheiten der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium Antonianum Geseke

Verantwortliche Lehrerinnen und Lehrer für die Oberstufe:
 
Herr Schirp:
Oberstufenkoordinator
 
Frau Schetschok / Frau Zickfeld 
Stufenleitung (Abitur 2015)
Frau Steinmeyer / Herr Horstmann Stufenleitung (Abitur 2014)
Herr Lödige / Herr Schirp
Stufenleitung
(Abitur 2013)
Frau Schäfers / Herr Caase
Stufenleitung
(Abitur 2013)
Frau Schetschok / Frau Zickfeld
Stufenleitung
(Abitur 2012)
 
 
 
Organisation des „Doppeljahrgangs“, der 2010 in die gymnasiale Oberstufe eintritt
 
Laut ministerieller Vorgabe erfolgt der Regelunterricht lediglich in der Einführungsphase in den Kernfächern (Deutsch, Mathematik und fortgeführte Fremdsprachen) für G8 und G9 getrennt. Nach dem derzeitigen Sachstand beabsichtigt das Antonianum jedoch, die beiden Bildungsgänge in der gesamten gymnasialen Oberstufe als zwei getrennte Gruppen zu führen.
 
Fächerangebot z.Zt.:
 
Im sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld:
 
Deutsch          Englisch          Französisch     Spanisch         Lateinisch
Kunst             Musik
 
Im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld:
 
Geschichte      Erdkunde        Erziehungswissenschaft         Sozialwissenschaft     Philosophie
 
Im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld:
 
Mathematik    Physik             Chemie           Biologie          Informatik
 
Sowie ohne Zuordnung:
 
Religion          Sport
 
Sport wird lediglich als Grundkurs angeboten.
 
 
 
Aufenthalt in Haus Neuland
 
Zu Beginn der Einführungsphase findet für die gesamte Jahrgangsstufe eine zweitägige Veranstaltung in Haus Neuland bei Bielefeld statt. Ziel dieses Aufenthaltes ist das bessere gegenseitige Kennenlernen der Schülerinnen und Schüler untereinander. Des Weiteren werden in Absprache mit der Jahrgangstufe und nach entsprechender Verfügbarkeit Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen angeboten, wie z. B. zur Erstellung einer Facharbeit oder zur Berufsfindung.
 
 
 
Praktikum
 
Im zweiten Halbjahr der Einführungsphase wird ein zweiwöchiges Praktikum durchgeführt. Nähere Informationen finden auf unserer Seite zum Schülerpraktukum.
 
 
 
Paten
 
Jeweils zwei Schülerinnen bzw. Schüler aus der Einführungsphase begleiten die neuen Sextanerklassen als Patinnen und Paten durch die Orientierungsstufe der Sekundarstufe I.
 
Näheres hierzu finden Sie auf unserer Seite "Erprobungsstufe".
 
 
 
Studienfahrten
 
Zum Thema "Studienfahrten" und "Schüleraustausch" in der Oberstufe finden Sie hier Informationen.
 
 
 
Entschuldigungspraxis
 

Jeder, der Unterrichtsstunden, Klausuren oder andere schulische Veranstaltungen aus irgendeinem Grund versäumt, muss sich bei seinen Fachlehrern schriftlich entschuldigen. Das gilt auch für von der Schule zu verantwortende Fehlstunden, wie Klausurtermine, Kursveranstaltungen, Sportveranstaltungen,….

Die Fachlehrer zeichnen chronologisch ab. Entsprechende Formulare liegen im Sekretariat aus bzw. haben die Beratungslehrer. Die Vorlage der Entschuldigung geschieht in der 1. Fachlehrerstunde nach Wiedergenesung/Fehlenim LK spätestens nach 7 Tagen, im GK spätestens nach 10 Tagen. Fehlstunden, entschuldigt und unentschuldigt, erscheinen auf dem Zeugnis.

 Bei minderjährigen Schülern ist die Unterschrift eines Elternteils auf dem Entschuldigungszettel vorzulegen.

 Schulische Veranstaltungen haben stets Vorrang. Arzttermine sind auf den Nachmittag (unterrichtsfreie Zeit) zu legen. Fahrprüfungen usw. sind so zu legen, dass dadurch Klausurtermine nicht berührt werden.

 Vorher bekannte Abwesenheitstermine, die nicht verlegt werden können, müssen frühzeitig dem Beratungslehrer mitgeteilt werden, damit angesetzte Termine und Planungen darauf abgestimmt werden können.

Kollisionen mit Klausurterminen müssen zusätzlich mit Herrn Schirp abgesprochen werden.

Krankheiten, die unmittelbar vor Klausuren beginnen, sind sofortvor Klausurbeginntelefonisch der Schule mitzuteilen.

Nur dann besteht ein Anspruch auf einen Nachschreibtermin. Andernfalls wird die Klausur mit der Note ungenügend bewertet.

 Häufiges Fehlen wird von den Fachlehrern an die Beratungslehrer weitergegeben.

Auf Grund der Allgemeinen Schulordnung kann die Schule einen Schüler bei häufigem unentschuldigtem Fehlen entlassen.

Fehlt ein Schüler mehr als 20 Tage unentschuldigt hintereinander, so endet am 21. Tag des Fehlens das Schulverhältnis. Der Schüler erhält dann automatisch ein Abgangszeugnis.