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Informationen zum weiteren Schuljahresverlauf

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

zum Beginn dieser außergewöhnlichen Osterferien geben wir Ihnen noch ein paar Informationen bezüglich des weiteren Verlaufs des Schuljahres. Ob bzw. in welchem Umfang die Schule nach den Osterferien wieder losgeht, kann nur spekuliert werden (Informationen für die Q2 s.u.). Nach den Vorgaben des Ministeriums müssen wir bislang mit Schulbeginn für alle incl. Q2 rechnen. So planen wir auch derzeit. Wir werden wir uns gegen Ende der zweiten Ferienwoche mit weiteren Informationen an Sie wenden.

In der Woche nach den Osterferien werden zunächst keine regulären Klausuren oder Klassenarbeiten geschrieben werden. Generell sollen alle Lerngruppen vor dem Erheben schriftlicher Leistungen richtigen Unterricht bei ihren Fachlehrkräften gehabt haben. Wir sind uns bei dieser Planung bewusst, dass wir dadurch den Zeitraum für reguläre Leistungsüberprüfungen weiter verknappen. Dennoch erscheint diese Maßnahme aus unserer Sicht pädagogisch wie auch didaktisch geboten. Durch den Entfall von Fahrten und außerunterrichtlichen Aktivitäten sowie durch die Hinzunahme des 22.05.2020 (Freitag nach Himmelfahrt) als regulären Schultag - bedingt durch den dort liegenden zentralen Abiturtermin im Fach Mathematik - werden wir weiteren Raum zur Terminierung von Klassenarbeiten und Klausuren finden. Evtl. werden auch ministerielle Vorgaben die Anforderungen an die Schriftlichkeit den zeitlichen Einbußen anpassen.

Der Moodle-Unterricht war sehr umfassend und intensiv. Ich hoffe, wir sind auch aus Ihrer Perspektive als Schule unserem Auftrag den Umständen entsprechend weitgehend umfassend nachgekommen. Als Eltern haben Sie Ihre Kinder vielfach beim Lernen unterstützt, und das oftmals in Situationen starker Mehrfachbelastung, danke nochmals von unserer Seite an Sie! Unseren Beobachtungen nach hat der weitaus überwiegende Teil unserer Schülerinnen und Schüler die Situation des häuslichen Lernens sehr ernsthaft und teils auch sehr angestrengt wahrgenommen. Daher haben Ihre Kinder gerade aufgrund der Ungewissheit der Situation nun freie und ein wenig unbeschwertere Tage nötig. Wir hoffen, dass Sie alle solche erleben werden!

U.a. übermitteln wir Ihnen zugleich die für die Schulform Gymnasium wichtigen Mitteilungen vom heutigen Tage, die uns aus dem Schulministerium erreicht haben (12. Schulmail).

Wir sind auch die Ferien über für wichtige Anfragen erreichbar unter verwaltung@antonianum.de.

Wir wünschen Ihnen nun eine möglichst angenehme Osterzeit mit etwas Zeit für Erholung und vor allem, dass Sie alle und Ihre Lieben gesund bleiben!

 

Ulrich Ledwinka        Matthias Kersting

   Schulleiter               Stellv. Schulleiter                       


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

an diesem Wochenende beginnen die Osterferien. Und dennoch beschäftigt uns alle schon jetzt die Frage, wie es mit der Schule und dem Unterricht nach den Osterferien weitergehen wird.

Die Entscheidung darüber wird vor allem unter den Gesichtspunkten des Gesundheitsschutzes zu treffen sein. Bund und Länder haben am Mittwoch dieser Woche entschieden, dass die bundesweiten Kontaktbeschränkungen bis zum 19. April 2020 aufrechterhalten werden müssen. Welche Verhaltensregeln ab dem 20. April 2020 gelten werden und welche Auswirkungen das auf den Schulbetrieb haben wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen. Es ist aber beabsichtigt, Sie am 15. April 2020 über die weiteren Schritte zu informieren. Im Vordergrund werden dabei Informationen zur Ausgestaltung und zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Schulbetriebes stehen.

Darüber hinaus möchte ich auf folgende Punkte eingehen:

I. Termine der Abiturprüfungen und Zentrale Prüfungen Klasse 10

Die schriftlichen Prüfungen beginnen am 12. Mai 2020. Eine Übersicht, an welchen Tagen welche Klausuren geschrieben werden, ist auf der Homepage des Ministeriums zugänglich:

www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/FAQneu_Coronarvirus_Pruefungstermine/index.html

Nach Wiederaufnahme des Schulbetriebes wird den Abiturientinnen und Abiturienten die Möglichkeit gegeben, sich in der Schule im Rahmen von unterrichtlichen Angeboten auf das Abitur vorzubereiten. Ein Unterricht nach Stundenplan ist nicht vorgesehen.

Auch für die Abiturprüfungen sowie die vorbereitenden unterrichtlichen Angebote hat die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte und aller in Schule Beschäftigten oberste Priorität.

Es werden daher selbstverständlich die notwendigen Vorkehrungen getroffen, um die Gesundheit dieser Personengruppen zu schützen.

[…]

 

IV. Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)

Diese Informationen zu KAoA während und nach Beendigung des Ruhens des Unterrichts wurden mit Stand 02. April 2020 aktualisiert. Die Aktualisierungen beziehen sich vornehmlich auf die außerschulischen Praxisphasen in KAoA. Weitere Erläuterungen zu wichtigen Standardelementen, wie z. B. zur Beratung der Agentur für Arbeit oder zum Monitoring, ergänzen die Informationen.

Sie finden diese Information unter folgendem Link im Bildungsportal:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_KAOA/index.html

 

V. Erstattung von Stornokosten für abgesagte Schulfahrten

Mit SchulMail vom 6. März 2020 habe ich im Falle der erforderlichen Absage von Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustauschen sowie bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine grundsätzliche Kostenübernahme für die vom Vertragspartner (z.B. Reiseveranstalter, Transportunternehmen, Unterkünfte) in Rechnung gestellten und nachgewiesenen Stornierungskosten durch das Land zugesagt. Dies gilt nunmehr für alle Schulfahrten im Sinne der Richtlinien für Schulfahrten (BASS 14-12 Nr. 2), die bis zum Beginn der Sommerferien durchgeführt worden wären.

Das Land Nordrhein-Westfalen tritt jedoch nicht in bestehende Verträge mit Dritten ein. Daher erfolgt die Auszahlung nicht direkt an den oder die Vertragspartner, sondern ausschließlich an die Schulen. Die Erstattung von Stornierungskosten wird über die Bezirksregierungen erfolgen.

[…]

Die Auszahlungen der Erstattungen werden voraussichtlich am 15. Juni 2020 beginnen.

Die vorgenannten Regelungen gelten gleichermaßen für Ersatzschulen, die in die Zusage zur Übernahme von Stornokosten ausdrücklich einbezogen werden.

VI. Schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes

Der Runderlass vom 24. März 2020 zur Absage von Schulfahrten und anderer schulischer Veranstaltungen erstreckt sich nur auf Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes, um Infektionsgefährdungen vorzubeugen.

Kulturelle oder sportliche Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern bleiben davon unberührt und können – vorausgesetzt der Schulbetrieb ist wiederaufgenommen worden – weiterhin durchgeführt werden, sofern sie in der Schule stattfinden.

Dasselbe gilt für den Unterricht und die Prüfungen, die außerhalb des Schulgeländes stattfinden, zum Beispiel in Sporthallen oder Schwimmbädern.

 

VII. Erweiterung der Notbetreuung

Die Notbetreuung in Schulen wird zur Abwehr von Kindeswohlgefährdungen erweitert. Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Aufnahme eines Kindes aus Gründen der Kindeswohlgefährdung in die Notbetreuung ist von der Jugendamtsleitung oder einer von ihr benannten Person zu treffen und zu dokumentieren. Die Abschrift der Entscheidung ist der Schulleitung auszuhändigen.

Die Schulleitung kann die Aufnahme nur ablehnen, wenn andernfalls die Durchführung der Notbetreuung insgesamt gefährdet wäre (z.B. aus Gründen des Infektionsschutzes). In einem solchen Fall müssen die Schulaufsicht und das Jugendamt beteiligt werden.

Grundlage für diese Erweiterung der Notbetreuung ist die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsstruktur (CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Diese können Sie im Bildungsportal unter der Rubrik Notbetreuung abrufen:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

[…]

 

IX. Sonderprogramm des WDR

Der WDR hat seine Programmangebote für Kinder und Jugendliche in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung bereits seit Mitte März ausgebaut. Auch in den Osterferien wird im WDR-Fernsehen ein Sonderprogramm für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ausgestrahlt.

Der Sender bietet unter anderem „Die Sendung mit der Maus“, die Serie „Rennschwein Rudi Rüssel“, Magazine wie „Wissen macht Ah!“, „neuneinhalb“, „Kann es Johannes?“ sowie auch Märchenverfilmungen an.

In Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung plant der WDR auch für die Zeit nach den Osterferien ein lernorientiertes, moderiertes Sonderprogramm für Kinder und Jugendliche.

Gerade in Zeiten eingeschränkter Bewegungsmöglichkeiten sind Bildungsangebote für Kinder auch in den kommenden Wochen sinnvoll. Klar ist aber auch, dass es sich hierbei um Angebote handelt, denn Ferien sollen auch in diesen Zeiten Ferien bleiben.

[…]

 

Ich wünsche Ihnen, auch im Namen von Frau Ministerin Gebauer, trotz der schwierigen Zeiten und all den Unwägbarkeiten, schöne Ostertage.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

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