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Elternbrief: Einsatz von SARS-CoC-2-Selbsttests am Antonianum

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

seit gestern läuft nun der Präsenzbetrieb mit geteilten Klassen am Antonianum. Die Stimmung bei unseren Schülerinnen und Schülern ist gut und wir freuen uns auch seitens der Lehrerinnen und Lehrer die Kinder wiederzusehen. In den Abschlussklassen Q1 und Q2 ist bereits wieder eine gewisse Routine eingetreten und die für die Jahrgangsstufen so wichtigen Klausuren laufen bisher nach Plan.

Das Schulministerium betont, dass die Aufnahme von Präsenzunterricht auch unter Berücksichtigung des derzeitigen Infektionsgeschehens ein wichtiger und verantwortbarer Schritt ist. Als begleitende Maßnahme für den Gesundheitsschutz werden wir, parallel zu den in der Schule laufenden Schnelltests für unsere Lehrkräfte, noch vor den Osterferien für jede/n Schüler/in ein Schnelltestangebot (PoC-Test) machen. Die Lieferung der Tests soll noch in dieser Woche erfolgen. Als Testtermine haben wir Freitag, den 19.03.2021 sowie Montag, den 22.03.2021 jeweils in der ersten Stunde angesetzt. Diese Tests dienen nicht nur zur Feststellung akut infektiöser Schülerinnen und Schüler, sondern sie sind zugleich als Probelauf für weitere Tests nach den Osterferien anzusehen.

 

Trotz der Tests gilt weiterhin, dass Kinder und Jugendliche mit für SARS-CoC-2 typischen Symptomen nicht zur Schule geschickt werden dürfen bis die Symptome abgeklungen und ärztlich abgeklärt sind.

Die Durchführung der Schnelltest wirft auch für Sie als Eltern viele Fragen auf, vor allem hinsichtlich der Durchführung und des Umgangs mit den Ergebnissen. Wir haben versucht, die wichtigsten Punkte hier zusammenzustellen und zu beantworten. Für weitergehende Informationen bietet die Homepage des Schulministeriums umfangreiches Material (https://www.schulministerium.nrw/selbsttests). Empfehlenswert sind hier besonders die Herstellerinformationen zum Test sowie das Erklärvideo (SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test zur Selbstanwendung (roche.de)). Es empfiehlt sich, dass Sie mit Ihrem Kind insbesondere das Erklärvideo vor dem Freitag bzw. Montag einmal anschauen.

  • Bei dem Test handelt es sich um einen Selbsttest, den Schülerinnen und Schüler unter Anleitung einer Lehrkraft an sich selbst durchführen.
  • Die Teilnahme an dem Test ist freiwillig. Sollte Ihr Kind nicht daran teilnehmen sollen, geben Sie ihm bitte die als Datei angehängte Widerspruchserklärung mit. Diese ist der durchführenden Lehrkraft am Freitag bzw. am Montag vorzulegen.
  • Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses in der Schule wird Ihr Kind aus der Klasse genommen und Sie als Eltern werden unmittelbar informiert. In Absprache kann Ihr Kind dann selbstständig nach Hause gehen bzw. Sie holen es ab. Der ÖPNV sollte auf keinen Fall benutzt werden.
  • Ein positives Ergebnis eines Schnelltests muss ärztlicherseits durch einen PCR-Test überprüft werden (Möglichkeit falsch positiver Tests). Sollte sich das Testergebnis dort bestätigen, erfolgt die Meldung an das Gesundheitsamt durch den Haus- oder Kinderarzt bzw. die Haus- oder Kinderärztin.
  • Auch bei einem positiven Testergebnis in einer Klasse bedeutet dies zunächst keine weiteren Maßnahmen für die Mitschülerinnen und Mitschüler. Der Unterricht wird normal unter Einhaltung der Maßnahmen des Infektionsschutzes fortgesetzt. Erst durch ein Einschreiten des Gesundheitsamtes kann es zu Quarantänemaßnahmen kommen.

Aus gemeinsamer pädagogischer Verantwortung heraus bitten wir Sie, mit Ihrem Kind beruhigend zu sprechen: Ein PoC-Test ist eine Momentaufnahme zur Bestimmung der Infektiosität. Ein positives Testergebnis bedeutet weder, dass eine Erkrankung nachgewiesen wäre, noch, dass es zu einer Erkrankung mit schwerem Verlauf kommen wird. Die folgenden Maßnahmen (Herausnahme aus der Klasse, Arztbesuch etc.) sind Vorsichtsmaßnahmen. Aber auch: Ein negativer PoC-Test darf nicht zur Vernachlässigung der Regeln des Infektionsschutzes dienen! Es gilt weiterhin, sich und andere zu schützen.

Mit freundlichem Gruß aus dem Antonianum

Ulrich Ledwinka        Matthias Kersting

    Schulleiter                 Stellv. Schulleiter                       

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