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Erprobungsstufe

Innerhalb des Gymnasiums gelten das 5. und 6. Schuljahr als Erprobungsstufe. In diesen Jahren vollzieht sich die äußere und innere Einordnung des Schülers in die neue Schulform; dabei soll sich erweisen, ob die mit dem Übergang getroffene Entscheidung richtig war.

Die beiden Klassen der Erprobungsstufe bilden eine pädagogische Einheit. Ihre Besonderheit gegenüber den folgenden Klassen der weiterführenden Schule besteht darin, dass die Arbeit unmittelbar an die Arbeitsergebnisse und Arbeitsweise der Grundschule anknüpft, sich ohne Bruch allmählich und organisch von ihr löst und in steigendem Maße zu der dem Gymnasium eigentümlichen Arbeitsweise hinführt. Die Arbeit ist von Anfang an von den Bildungszielen unserer Schule bestimmt. Dabei sollen die in der Grundschule gepflegten und erworbenen Kräfte und Fähigkeiten nutzbar gemacht und im Rahmen der neuen Schulform lebendig erhalten und weiterentwickelt werden; es muss aber auch erprobt werden, wieweit bei dem Schüler neue Kräfte und Fähigkeiten, die für das Antonianum unerlässlich sind - unter Beachtung der jugendpsychologischen Erkenntnisse über die Entwicklungsphase der Schüler-, geweckt und ansatzweise entfaltet werden können. Erst mit Vollendung dieses Prozesses ist der Übergang abgeschlossen. (S. RdErl. zur Erprobungsstufe des Ministeriums für Schule und Weiterbildung)

Um diesen Prozess kontinuierlich und möglichst störungsfrei zu gestalten, bietet die Schule eine Reihe von Hilfen an und fällt die Entscheidung über Gelingen oder Nichtgelingen des Übergangs in der Regel erst am Ende der Erprobungsstufe, also am Ende der Klasse 6.

 

 

Um den Übergang zu erleichtern und die soziale Integration sowie die Selbständigkeit zu fördern

  • soll ein "Schnuppernachmittag" - in der Regel am letzten Montagnachmittag vor den Sommerferien - erste Brücken schaffen und Unsicherheiten abbauen.
  • stehen jeder Klasse zwei ältere Schüler bzw. Schülerinnen als Paten mit Rat und Tat zur Seite
  • wird in besonderen Unterrichtseinheiten das "Lernen des Lernens" geübt werden
  • gibt es das Projekt "Autonome Streitschlichtung durch Schüler"
  • bietet die Schule Förderunterricht im Förderband an. Dieser Unterricht findet zusätzlich zum normalen Unterricht –aber fest im Stundenplan integriert - in kleineren Gruppen statt.
  • finden spezielle Veranstaltungen z.B. Sporttage für die Jahrgangstufe 5 und Klassenfeste statt.
  • werden die Schülerinnen und Schüler in den Gebrauch der Schülerbibliothek der Schule eingewiesen. 
  • gibt es eine Einführung in den sachgerechten Gebrauch neuer Medien; 
  • fahren alle Schülerinnen und Schüler in der Jgst. 5 oder zu Anfang der Jgst. 6 für eine Woche in ein Landschulheim auf die Insel Wangerooge.

 

 

Unterstützt wird die Entscheidung über einen erfolgreichen Abschluss der Erprobungsstufe durchverschiedene Informationsmöglichkeiten im Vorfeld 

So öffnet sich die Schule am Tag der offenen Tür allen interessierten Schülern und Eltern. Lehrer aller Fächer und die Schulleitung stehen an diesem Tag - wie auch später - zu Gesprächen bereit. Außerdem sind auch Eltern von Schülern des Gymnasiums und ältere Schüler als Ansprechpartner anwesend.

einen engen Kontakt mit den Lehrerinnen und Lehrern der abgebenden Grundschulen
In regelmäßige Gesprächsrunden und wechselseitigen Hospitationen werden allgemeine Fragen und individuelle Probleme der Schüler angesprochen.

eine intensive Zusammenarbeit mit den Erziehungs-berechtigten

In den Klassenpflegschaftssitzungen können die besonderen Erfordernisse und der Arbeitsstil des Gymnasiums erläutert werden. Lösungen individueller Probleme der Schülerinnen und Schüler werden in Einzelgesprächen gesucht.

 

vierteljährlich stattfindende Erprobungsstufenkonferenzen 

Alle die Klasse unterrichtenden Lehrer beobachten die Kinder und besprechen gemeinsam notwendige Maßnahmen zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler. Gegebenenfalls kann auch die Hilfe eines Schulpsychologen hinzugezogen werden.

 

 

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